Gesetze + Autonomes Fahren

Entwicklung + aktueller Stand

Um autonom fahrende Fahrzeuge rechtlich zu zulassen bedarf es einer Staatenübegreifenden gesetzlichen Änderung. Die gesetzliche Grundlage (Wiener Übereinkommen) wurde 1968 international anerkannt, und bildet die Grundlage für den Strassenverkehr.

Link Gesetzliche Grundlage: „Übereinkommen über den Strassenverkehr“
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html

Eine „normale“ Zulassung setzt eine Rechtsänderung voraus, die aber nicht vom nationalen Gesetzgeber beschlossen werden kann, sondern neuer internationaler Übereinkommen bedarf.

Das Wiener Übereinkommen wird sehr häufig als DAS Hindernis für einen voll-/teilautonomen Fahrzeugbetrieb genannt. Der internationale Vertrag, der im Rahmen einer UN-Konferenz erarbeitet wurde, verpflichtet die Vertragsstaaten, die in ihrem Staatsgebiet geltenden Verkehrsregelungen mit denen des Übereinkommens in Einklang zu bringen.
Auch wenn es nicht Ziel des Abkommens aus dem Jahr 1968 war, technischen Fortschritt durch Zulassungsregeln zu blockieren. So sind Abstandsregeltempomat (ACC), Spurhalteassistenz, ESP (elektronische Stabilitätskontrolle) und Notbremssysteme mit dem Wiener Übereinkommen kompatibel, eine Kombination der Einzelsysteme jedoch unzulässig.

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