#H TONI – HAUSORDNUNG

März 7th, 2014

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1       Grundlagen und ergänzende Bestimmungen
Fachhochschulgesetz (FaHG) des Kantons Zürich vom 02.04.2007
Betriebsordnung Toni-Areal vom 20.05.2014
Allgemeine Hausordnung ZHAW vom 01.02.2014
Hausordnung Eigentümerin
Fachkonzept Objektsicherheit Toni-Areal vom 28.02.2014
Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen (bspw. Betäubungsmittelgesetz oder Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen) haben Gültigkeit.

2       Geltungsbereich und Grundsatz
Das Toni-Areal ist nicht im Eigentum der öffentlichen Hand, Eigentümerin ist die Firma Allreal Toni AG. Der Kanton Zürich ist Mieter und die Hochschulen müssen im Rahmen dieses Mietverhältnisses Pflichten gegenüber der Eigentümerin erfüllen.
Die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung stellen das Einhalten dieser Pflichten sicher und gelten für alle Personen, welche sich auf den Flächen der Hochschulen im Toni-Areal aufhalten.
Für spezielle Bereiche und Räume (bspw. Lehrwerkstätten) im Toni-Areal können weiterführende Ordnungen erlassen werden.
Ausserhalb der Mietfläche des Kantons (bspw. Tiefgarage oder Aussenflächen) hat die Hausordnung der Eigentümerin Gültigkeit.

3       Öffnungszeiten und Zutrittsrecht
Das Gebäude ist während den Öffnungszeiten öffentlich zugängig. Die Öffnungszeiten sind auf den Internetseiten der Hochschulen publiziert. Ausserhalb dieser Zeiten haben Berechtigte mit Campuscard Zutritt zu Ihren jeweiligen Arbeitsräumen. Übernachten in den Räumlichkeiten ist nicht gestattet.
Mitarbeitende tragen die Verantwortung für Ihre Gäste ohne Campuscard, welche Sie ausserhalb der Öffnungszeiten mit ins Gebäude nehmen. Studierende dürfen ausserhalb der Öffnungszeiten nicht von Gästen ohne Campuscard begleitet werden.
Bei Veranstaltungen gelten besondere Bestimmungen (vgl. 6 Veranstaltungen).

4       Sicherheit
Notfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse sind umgehend über die Notfallnummer (Intern: 70 70 / Extern: 043 446 70 70) zu melden, damit das Sicherheitspersonal helfen kann.
Um die Integrität des «Sicherheitssystems Toni-Areal» zu gewährleisten, sind den Nutzern Veränderungen und Manipulationen an Bestandteilen des Sicherheitssystems (bspw. Türen, Fenstern oder Sprinkleranlagen) untersagt. Die feuerpolizeilichen Richtlinien sind stets einzuhalten (bspw. Freihalten von Fluchtwegen oder Lagerung von brennbaren Materialien).
In Fragen der Sicherheit haben die Sicherheitsverantwortlichen und die Sicherheitsbeauftragten der Hochschulen Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen.

5       Bauliche Veränderungen, Installationen und Einrichtungen
Bauliche Veränderungen, Installationen und Einrichtungen sind gemäss den vorgesehenen räumlichen Nutzungen möglich.
Sämtliche baulichen Veränderungen (bspw. das Bemalen von Wänden), Installationen (bspw. das Aufhängen von Bildern) und Einrichtungen (bspw. das Aufstellen und Betreiben privater Elektrogeräte) sind beim Hausdienst im Voraus anzuzeigen und durch diesen freizugeben, damit dieser die Einhaltung der Vereinbarungen zwischen Eigentümerin und Hochschulen sicherstellen kann.

6       Veranstaltungen
Damit die Sicherheit, sowie die Informations- und Bewilligungspflicht gegenüber den Behörden und der Gebäudeeigentümerin gewährleistet werden kann, sind sämtliche Veranstaltungen dem Sicherheitsbeauftragten im Voraus zu melden.
Unter Veranstaltungen werden hier sämtliche ausserordentlichen Nutzungen der Räumlichkeiten verstanden, die besondere Anforderungen bezüglich Sicherheit, Öffnungszeiten, Technik, Reinigung etc. auslösen können (bspw. Tagungen, öffentliche Gastvorträge, Preisverleihungen, Veranstaltungen von studentischen Organisationen, Apéros oder Feiern).

7       Rauchen, Feuer und Staubentwicklung
Das Rauchen im Gebäude ist nicht gestattet. Ausnahmen bilden die bezeichneten Lichthöfe und Bereiche der Dachterrasse.
Um die Brandgefahr zu reduzieren und Fehlalarme zu verhindern, sind sämtliche Tätigkeiten mit Hitze‑, Rauch- oder Staubentwicklung (bspw. Schweissen, Schleifen oder Feuerwerk) bewilligungspflichtig.

8       Mitführen von Tieren und Verkehrsmittel
Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren im Toni-Areal ist nicht gestattet. Bezeichnete Blindenführhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Verkehrsmittel, wie insbesondere Fahr- und Motorräder, sind an den bezeichneten Plätzen zu parken und dürfen nicht im Gebäude verwendet oder abgestellt werden.

9       Verteilen von Werbematerial
Das Verteilen von Drucksachen oder Sammeln von Unterschriften für konfessionelle oder politische Zwecke ist im Toni-Areal nicht erlaubt. Werbung und Warenvertrieb für kommerzielle Dritte, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, sind durch die Eigentümerin verboten.

10   Durch- und Inkraftsetzung
Bei Nichteinhalten der Hausordnung ist der Hausdienst berechtigt, Personalien zu erfassen und an den Sicherheitsverantwortlichen der jeweiligen Hochschule zur Ahndung weiterzuleiten.
Durch fehlerhaftes Verhalten verursachte Schäden, respektive daraus resultierende Kosten, werden dem Verursacher belastet.
Die Hausordnung tritt per 01. August 2014 in Kraft und gilt bis zum Widerruf.